Studienbeihilfe und Stipendien

In Übereinstimmung mit den jeweiligen Bestimmungen des Faches haben Studenten italienischer Staatsbürgerschaft, Staatenlose und politische Flüchtlinge sowie Studenten anderer Nationalität, vorausgesetzt sie erfüllen die Anforderungen bzgl. erzielter Ergebnisse, Besuch und Regelmäßigkeit des Studienplans, das Recht, sich um die Zuteilung von Studienbeihilfe zu bewerben; die entsprechenden Regelungen betreffen vor allem auch die finanziellen Verhältnisse.

Ausländische Studenten müssen durch geeignete Erklärungen, die ins Italienische übersetzt und beglaubigt sein müssen, die finanzielle Situation in ihrer Familie nachweisen; diese Erklärungen werden von ihren Botschaften oder Konsulaten in Italien ausgestellt. Diese Studenten müssen außerdem eine Bescheinigung bzgl. ihrer bisherigen Studienleistungen vorlegen. Außerdem müssen Studenten mit einem ausländischen Schulabschluß, die eine Immatrikulation ins erste Studienjahr beantragen, von der entsprechenden diplomatischen Stelle ihres Landes eine Erklärung ausstellen lassen, die die Gesamtnote oder Benotung dieses Abschlusses in einem Sechziger-Punktesystem ausweist.

Die Anträge zur Zulassung zum Vergabeverfahren von Studienbeihilfe werden innerhalb der Fristen, die direkt bei den DSU zu erfahren sind, zusammen mit allen genannten Unterlagen an den Presidente del Consiglio di Amministrazione dell'Azienda per il diritto allo studio (Vorsitzender des Verwaltungsrats der DSU) gerichtet.

Weitere Informationen im Internet unter: http://www.jobonline.it/std/std01.htm, wo die Studienunterstützungen des Außenministeriums und andere Stipendien ausländischer Institutionen verzeichnet sind.

Eine weitere nützliche Internet-Seite ist http://www.esteri.it/opportu/index.htm, wo es um Unterstützung zum Auslandsstudium geht. Dort sind Angebote aus dem Ausland und von internationalen Organisationen für das laufdende akademische Jahr aufgeführt, die sich an italienische Staatsbürger richten. Es handelt sich um Gelder , die i.a. Doktoranden beliebiger Fächer und Künstlern mit Abschluß vorbehalten sind. Dazu ist es unumgänglich, einen einwandfreien Lebenslauf vorzulegen und die offiziellen Sprachen der ausgewählten Länder zu beherrschen.

Schließlich gibt es zum Thema Studienunterstützung noch Informationen auf http://universo.murst.it, dort finden sich nützliche Hinweise auf zusätzliche Beihilfen der Regionen über die der Universitäten hinaus.

Die Europäische Kommission hat bereits 1995 das Programm Socrates gestartet, von dem sämtliche Bildungseinrichtungen profitieren können. Alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (die 15 EU-Länder neben Lichtenstein, Island und Norwegen) sowie einigen osteropäischen Ländern haben die Möglichkeit, sich an diesem Programm zu beteiligen.

Das Gemeinschaftsprogramm Socrates ist der Entwicklung einer europäischen Dimension des Bildungswesens gewidmet, damit können Studenten in den Genuß eines Austauschs im Rahmen von Erasmus kommen, an der Kooperation von Bildungseinrichtungen (Comenius und Lingua Programme) oder am Austausch im linguistischen Bereich (Lingua) teilhaben.

Prinzipiell können sich all diejenigen Studenten des Programms Socrates/Erasmus bedienen, deren Institut ein Austauschabkommen mit einem Institut eines anderen Mitgliedsstaates unterschrieben hat. Man muß sich also beim "Herkunftsinstitut" erkundigen, ob ein solches Abkommen existiert.

Studenten, die an diesem Programm teilnehmen, haben nicht nur Anspruch auf vollständige Anerkennung ihrer akademischen Leistungen, sondern sind darüber hinaus von der Zahlung irgendwelcher Gebühren beim besuchten Institut befreit: es dürfen keinerlei Abgaben für Kurse, Prüfungen oder Labor- und Bibliotheksbenutzung verlangt werden.

Im Rahmen von Erasmus ist es möglich, einen Zuschuß der EU zu erhalten, der dazu bestimmt ist, die Mehrkosten durch den Auslandsaufenthalt (Reisekosten, Sprachvorbereitung, höhere Lebenshaltungskosten im besuchten Land) teilweise zu decken.

Manchmal ist eine Unterstützung bei der Sprachvorbereitung und der praktischen Planung des Aufenthalts von den Heimat- und den besuchten Universitäten vorgesehen. Informationen zum Zugang zu diesen Programmen erhält man über BDP - Biblioteca di Documentazione Pedagogica in Florenz oder beim Dipartimento per il coordinamento delle politiche comunitarie (Abteilung für die Koordinierung der Gemeinschafts-Politik).
Weitere Auskunft liefert auch das Informationsblatt Nr. 8 (Scheda Nr. 8) aus der Reihe "Informationen für Europa", das kostenlos aus dem Internetauftritt des Centro Risorse Europeo per l'Orientamento unter der Adresse http://www.centrorisorse.org abgeladen werden ka