Pflichten und Chancen für Nicht-Italiener

Ausländer, die für länger in Italien bleiben wollen, müssen sich vor allem beim Ausländeramt im Polizeipräsidium des Wohnorts anmelden. Das Polizeipräsidium stellt eine Bescheinigung der ‚Aufenthaltsanzeige‘ aus, die es zunächst für drei Monaten erlaubt, in Italien zu bleiben. Wohnt man in einem Hotel oder einer Jugendherberge, geschieht dies automatisch.

Bürgerinnen/Bürger der EU erhalten auf Antrag beim Einwohnermeldeamt ihrer Gemeinde (in Italien) ein sog. ‚Arbeitsbuch‘.

Sobald man dieses Arbeitsbuch hat, kann man anfangen, eine Arbeit zu suchen. Hat man die Absicht, länger als drei Monate in Italien zu bleiben und hat man eine Beschäftigung gefunden, dann muß man noch einmal mit einem Brief des Arbeitgebers, der die Anstellung bescheinigt, sowie dem Arbeitsbuch und der Aufenthaltsanzeige zum Polizeipräsidium gehen. Jetzt kann das Präsidium eine Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre ausstellen.

Arbeiter aus einem anderen EU-Land können einer Gewerkschaft beitreten und die entsprechenden Rechte zu den gleichen Bedingungen wie italienische Arbeitnehmer ausüben. Sie können also innerhalb der Gewerkschaft nicht nur wählen, sondern auch als Kandidaten bei den Wahlen zu den gewerkschaftlichen Vertretern auftreten. Falls sie gewählt werden, genießen sie die selben Rechte und Privilegien wie die Genossen italienischer Staatsbürgerschaft.

In Bezug auf die Sozialversicherungssysteme sieht die Rechtsvorschrift der EU lediglich eine Koordination und Harmonisierung vor. Das Ziel ist, den Arbeitern die Unversehrtheit ihrer Rechte zu garantieren, vor allem was eine von demjenigen Staat unabhängige Rente betrifft, in dem man zu arbeiten sich entscheidet.

Es gibt bestimmte Regelungen für einige Kategorien von Arbeitnehmern. So gelten etwa für die Grenzgänger (diejenigen, die in einem EU-Land arbeiten, aber in einem anderen wohnen, das sie also wenigstens einmal pro Woche aufsuchen) spezielle Abmachungen in Bezug auf Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosen-Versicherung. Angestellte, die nur vorübergehend in einem anderen Land arbeiten, können, unter gewissen Voraussetzungen und für eine begrenzte Zeit, in dem Land versichert bleiben, in dem sie normalerweise arbeiten.

Informationen zu spezifischen Situationen erhält man bei der eigenen Versicherung. Auf keinen Fall ist irgendeine Form der Diskriminierung gegenüber inländischen Arbeitnehmern zulässig, was soziale Erleichterungen angeht. Innerhalb der EU darf niemand aufgrund seiner Nationalität oder seines Wohnortes von Sozialleistungen ausgeschlossen werden.

Wenn man in ein anderes Land umzieht, ist es wichtig zu wissen, ob man auch den ‚Steuer-Wohnsitz‘ dorthin verlegt. Die Bezeichnung ‚Steuer-Wohnsitz‘ (domicilio fiscale) variiert von einem Land zum nächsten. Die gültigen Regeln sind diejenigen des Landes, in das man den Wohnsitz verlegt. Diejenigen, die einen Steuer-Wohnsitz in einem Land haben, müssen dort auch ihre gesamte Steuer erklären. Die EU-Länder haben Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart, um eine doppelte Steuererklärung für Leute mit Einkommen in verschiedenen Ländern zu vermeiden.

Wenn man seinen eigenen Wohnsitz im Heimatland behält, so ist das Gehalt normalerweise in dem Land versteuerbar, wo man arbeitet. Die Nationalgesetzgebungen müssen sich jedoch in Bezug auf die Einkommenssteuer an das Prinzip der Nichtdiskriminierung von Bürgern anderer Mitgliedsstaaten halten, ein Prinzip, das vor allem für steuerliche Erleichterungen gilt.

Es wird geraten, sich beim Finanzamt des Landes des zukünftigen Wohnsitzes oder bei den zuständigen Beratungsstellen über die eigene steuerliche Situation zu informieren.

Alle, die in einem EU-Land Arbeit suchen oder bereits aufgenommen haben, können sich an EURES (European Employment Services) wenden, das von der Europäischen Kommission eingerichtet und von den italienischen Regionen oder Provinzen geführt wird. Diesem Netz gehören Euro-Berater an, die in der gesamten EU plus dem EWG-Raum (Norwegen, Island und Liechtenstein) verteilt sind und die in Italien über die regionalen Arbeitsämter oder Arbeitsvermittlungsagenturen kontaktiert werden können (vgl. "Adressen"). Die Job-Angebote finden sich auch auf der Internet-Seite der Europäischen Kommission unter http://europa.eu.int/jobs/eures.
Was die Regelungen bzgl. Versicherung im Falle von Arbeitsunfällen und Sozialversicherungen betrifft, muß man sich an INAIL (Istituto Nazionale per l'Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro) und an die örtlichen Büros der INPS (Istituto Nazionale per la Previdenza Sociale) wenden; die Bestimmungen zur Gesundheitsversorgung sind dagegen bei den AUSL-Stellen zu erfahren.